21 Savage

Atlanta, GA -21 Die gesetzlichen Vertreter von Savage haben in seinem Namen eine Erklärung abgegeben, um Fehlinformationen zu bekämpfen.



Der Künstler von Epic Records wurde als Brite entlarvt, als er am Sonntag (3. Februar) von der US-amerikanischen Einwanderungs- und Zollbehörde ICE festgenommen wurde. Während die Enthüllung viele dazu veranlasste, seine Hintergrundgeschichte in Frage zu stellen, stellte das Team von 21 fest, dass er zwar in Großbritannien geboren wurde, aber mit 7 Jahren in die USA kam.



Laut 21s Team reiste er mit einem H-4-Visum in das Land ein. H-4-Visa werden an unmittelbare Familienangehörige von H-1B-Visuminhabern vergeben, die legal in den USA arbeiten dürfen.








Anfang dieser Woche behauptete ICE, 21 seien im Juli 2005 zunächst legal in die USA eingereist, hätten jedoch später nicht unter den Bedingungen seines Nichteinwanderungsvisums abgereist.

Laut den Vertretern von 21 blieb er bis Juni 2005 in den USA, als er einen Monat lang das Vereinigte Königreich besuchte. Ihnen zufolge kehrte er im Juli 2005 mit einem gültigen H-4-Visum in die USA zurück. Obwohl sie zugeben, dass er 2006 seinen rechtlichen Status verloren hat, stellt das Team von 21 fest, dass er ein Kind war, das nicht in der Lage war, seinen Einwanderungsstatus selbst zu regeln.



Die Aussage behauptet, 21 sei berechtigt, die Entfernung von einem Einwanderungsrichter zu annullieren. Als Gründe für seine Berechtigung werden sein fast 20-jähriger Aufenthalt in den USA und mehrere Familienmitglieder genannt, die Staatsbürger oder rechtmäßige ständige Einwohner sind.

Das Team von 21 bekräftigte außerdem, dass sein Einwanderungsstatus niemals vor Bundesbehörden verborgen war. Sie stellten ausdrücklich fest, dass das Department of Homeland Security seine Adresse kannte, nachdem er 2017 ein U-Visum beantragt hatte.



Lesen Sie die gesamte Erklärung unten.

Im Fall von She'yaa Bin Abraham-Joseph, der professionell als 21 Savage bekannt ist, wurde viel falsch berichtet. Vermutungen und Fehlinformationen helfen niemandem, gute Entscheidungen zu treffen, und führen zu falschen Schlussfolgerungen. Hier sind die Fakten:

Herr Abraham-Joseph wurde im Vereinigten Königreich geboren. Herr Abraham-Joseph kam im Alter von 7 Jahren mit einem H-4-Visum legal in die Vereinigten Staaten an. Er blieb in den Vereinigten Staaten bis Juni 2005, als er für ungefähr einen Monat abreiste, um das Vereinigte Königreich zu besuchen. Am 22. Juli 2005 kehrte er mit einem gültigen H-4-Visum in die USA zurück. Herr Abraham-Joseph ist seit fast 20 Jahren ununterbrochen physisch in den USA präsent, mit Ausnahme eines kurzen Auslandsaufenthaltes. Leider verlor Herr Abraham-Joseph 2006 unverschuldet seinen Rechtsstatus.

Herr Abraham-Joseph war wie fast zwei Millionen seiner Kinder mit Migrationshintergrund als kleines Kind ohne Einwanderungsstatus und hatte keine Möglichkeit, seinen Einwanderungsstatus festzulegen. Diese Träumer kommen aus allen Lebensbereichen und jeder ethnischen Zugehörigkeit. Herr Abraham-Joseph hat keine strafrechtlichen Verurteilungen oder Anklagen nach staatlichem oder bundesstaatlichem Recht und kann sich vor dem Einwanderungsgericht um Erleichterung bei der Abschiebung bemühen. ICE gab der Presse falsche Informationen, als behauptet wurde, er sei strafrechtlich verurteilt worden.

Herr Abraham-Joseph hat drei Kinder mit US-Staatsbürgern, eine rechtmäßige Mutter mit ständigem Wohnsitz und vier Geschwister, die entweder US-Staatsbürger oder rechtmäßige ständige Einwohner sind. Er hat außergewöhnlich starke Beziehungen zu den Vereinigten Staaten, nachdem er seit seiner ersten Klasse hier gelebt hat. Aufgrund seiner Aufenthaltsdauer in den Vereinigten Staaten und seiner unmittelbaren Verwandten kann Herr Abraham-Joseph bei einem Einwanderungsrichter die Aufhebung der Abschiebung beantragen.

Herr Abraham-Joseph wurde nach seiner Festnahme in ein Abschiebungsverfahren verwickelt. Vor dieser Inhaftierung durch ICE befand er sich nicht in einem Abschiebungsverfahren. Das DHS kennt seine Adresse seit der Einreichung eines U-Visumantrags im Jahr 2017. Er hat sich nie vor dem DHS oder einer seiner Agenturen versteckt.

Herr Abraham-Joseph unterliegt nach Bundesgesetz keiner obligatorischen Inhaftierung und hat Anspruch auf Kaution. Laut Gesetz sollte die Anleihe von ICE gewährt werden, wenn kein Flugrisiko oder eine Gefahr für die Gemeinschaft besteht. ICE hat die Möglichkeit, eine Bindung und Freigabebedingungen für Fälle wie diesen festzulegen. ICE gewährt Personen unter den Umständen von Herrn Abraham-Joseph routinemäßig eine Bürgschaft, insbesondere Personen, die ein zuvor gültiges Visum überschritten haben und nach Bundesgesetz von der Abschiebung befreit sind. Es besteht keine Chance, dass Herr Abraham-Joseph ein Flugrisiko darstellt. Herr Abraham-Joseph ist keine Gefahr für die Gemeinde, da seine philanthropischen und guten Taten sowie seine Musik die Gemeinden, aus denen er stammt, weiter verbessern.

Herr Abraham-Joseph hat einen anhängigen U-Visumantrag bei der USCIS. Dieses U-Visum wurde eingereicht, weil es 2013 Opfer einer tödlichen Schießerei geworden war. Dieses Visum wurde 2017 eingereicht und steht noch aus. Wenn das U-Visum erteilt wird, erhält er in den USA einen rechtmäßigen Status. Im Allgemeinen hat ICE ein anhängiges U-Visum als Grundlage für die Verzögerung des Umzugsverfahrens und die Entlassung von Personen aus der Haft anerkannt.

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Es gibt weiterhin keinen rechtlichen Grund, Herrn Abraham-Joseph wegen eines Verstoßes gegen das Zivilrecht festzunehmen, der als Minderjähriger aufgetreten ist, insbesondere wenn Personen in seiner genauen Situation routinemäßig von ICE freigelassen werden. Viele haben über mögliche Hintergedanken für seine Verhaftung und Inhaftierung spekuliert, einschließlich der Tatsache, dass er fünf Tage vor seiner Verhaftung durch ICE Musik veröffentlichte, die neue Texte enthielt, die das Verhalten von Einwanderungsbeamten für die Inhaftierung von Kindern an der Grenze verurteilten. Wir wissen nicht, warum ICE offenbar gegen Herrn Abraham-Joseph vorgegangen ist, aber wir werden alles tun, um seine Freilassung legal zu beantragen und seine verfügbare Erleichterung vor dem Einwanderungsgericht zu verfolgen.